Totalunternehmervertrag

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 Was ist ein Totalunternehmervertrag?

Der Totalunternehmervertrag ist ein Werkvertrag gemäss Art. 363 ff. OR. Die Vertragsparteien sind der Bauherr sowie der Totalunternehmer. Im Gegensatz zum Generalunternehmervertrag, der keine Architekturdienstleistungen beinhaltet, handelt es sich um einen gesamthaften Werkvertrag, welcher sämtliche Bauleistungen inklusive der Bauleitung und Architekturdienstleistungen in einem einzigen Vertrag zusammengefasst.